„Ent-Menschlichung – Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus“
Thomas Hax-Schoppenhorst
„Die Erinnerung ist kein Ritual, sondern vielmehr ein Auftrag!“ Mit diesen Worten wandte sich Tova Friedmann, Überlebende des Holocaust, heute 87 Jahre alt und unermüdlich in der Bewusstseinsarbeit aktiv, an die Mitglieder des Deutschen Bundestages am 27. Januar im Rahmen einer Gedenkstunde.
Der Anlass ist uns seit nunmehr vielen Jahrzehnten bekannt. Daher sei nur in Kürze das Ausmaß dieses Kapitels in der deutschen Geschichte beschrieben:
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland 1933 begann die systematische Ausgrenzung und Verfolgung von Juden und anderen Gruppen. Die Juden, als „minderwertige Rasse“ diffamiert, wurden entrechtet, ihres Eigentums beraubt und mussten ab 1941 den Judenstern auf ihrer Kleidung tragen. Viele wurden deportiert, in Ghettos wie dem in Warschau eingesperrt oder in Konzentrationslagern ermordet. Der systematische Völkermord an Juden, aber auch an Sinti und Roma, politisch Verfolgten und weiteren Gruppen, kostete von 1933 bis 1945 rund 6 Millionen Menschen das Leben – etwa 2,7 Millionen von ihnen kamen in den Vernichtungslagern um.
Die Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft waren aber auch von weiteren Aspekten der Menschenverachtung geprägt:
Bereits im Juli 1933, also rund ein halbes Jahr nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, erließ die Regierung im Juli 1933 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft und erlaubte erstmals in Deutschland die Zwangssterilisation. Menschen, die nicht den nationalsozialistischen Rasseidealen entsprachen, sollte so die Möglichkeit verwehrt werden, Kinder zu zeugen. Rund 350.000 bis 400.000 Menschen wurden auf Grundlage dieses Gesetzes während der Herrschaft zwangssterilisiert. Betroffen waren Menschen mit psychischen Krankheiten oder mit körperlichen und geistigen Behinderungen sowie Menschen, die als „asozial“ oder „minderwertig“ stigmatisiert wurden, wie etwa Alkoholiker.
Im Oktober 1939 erlässt Hitleroffiziell die Anordnung zur Ausrottung „lebensunwerten Lebens“. Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt wurden beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankenzustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Dieses Verfahren firmiert dann unter dem beschönigenden Etikett „Euthanasie-Programm“.
Der Erlass wird kurz darauf auf den 1. September 1939 zurückdatiert, wohl um den Zusammenhang zum Kriegsbeginn herzustellen, den in der Nazi-Diktion das „internationale Finanzjudentum“ zu verantworten habe. Über die in der Berliner Tiergartenstraße 4 eingerichtete Zentralverwaltung wird die Selektion der Opfer per Meldebogen und ihr Abtransport in eine der berüchtigten Vernichtungsanstalten Hadamar, Grafeneck, Sonnenstein, Brandenburg, Bernburg und Hartheim koordiniert.
Zwar widerruft Hitler im August 1941 nach massiven Protesten insbesondere des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen seinen „Euthanasie“-Befehl, doch geht der systematische Krankenmord dezentral mit unverminderter Heftigkeit weiter.
Über 200.000 Menschen, Erwachsene und Kinder, waren die Opfer.
Beteiligte bzw. Ausführende waren Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger, aber auch andere Personen wie Leiter und Mitarbeiter von Heil-Anstalten und Pflegeheimen.
Die Aufarbeitung war sehr schleppend. Zunächst gab es eine erste Welle der sogenannten „Entnazifizierung“, dann der juristischen Aufarbeitung unter den alliierten Besatzungsbehörden, bei der auch Todesstrafen verhängt wurden. Aber insgesamt waren das nur sehr wenige Verfahren unter schwierigen Bedingungen. Als die Bundesrepublik und die DDR 1949 gegründet wurden, ging das Interesse an der Strafverfolgung deutlich zurück.
Der Medizinhistoriker Volker Roelcke bezeichnete zuletzt noch im Dezember 2023 die juristische Aufarbeitung als „Trauerspiel“. Sicherlich hatte dies seinen Hintergrund darin, dass nach dem Krieg viele Juristen eine NS-Vergangenheit aufwiesen.
In den Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland und somit auch in der LVR-Klinik Düren gab es zunächst keinerlei Initiative, was die systematische Aufarbeitung der Patientinnen- und Patientenschicksale anbelangt. Anlass genug hätte es gegeben, denn allein aus der damaligen Heil- und Pflegeanstalt wurden in den Jahren der NS-Herrschaft 1976 Frauen und Männer abtransportiert. Die in ausreichender Zahl vorhandenen Akten blieben über viele Jahre geschlossen.
Eine deutliche Wende gab es, als gleich an mehreren Klinik-Standorten des Trägers engagierte Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte gegen Ende der 70er- und zu Beginn der 80er-Jahre mit dem intensiven Aktenstudium begannen, um so Licht ins Dunkel zu bringen. Eine tragende Rolle nahm zu der Zeit der spätere Ärztliche Direktor, Dr. Erhard Knauer, ein. Daraus hervor gingen dann über die Jahre verteilt gleich mehrere Publikationen, Teilnahmen an Kongressen, Tagungen in der Klinik und die Förderung verschiedener Initiativen. Seit über 30 Jahren gestalten Schülerinnen und Schüler der LVR-Pflegeschule am Abend des 9.11. die Gedenkstunde zur Pogromnacht im Jahre 1938.
Seinen inhaltlichen Höhepunkt nahm die Einbindung der Klinik in die Begleitung der im Rahmen einer Rundreise bundesweit 2014 und 2015 zu sehenden Ausstellung „erfasst, verfolgt, vernichtet – kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus“, mit der erstmalig im großen Ausmaß eine breite Öffentlichkeit angesprochen wurde.
Das LVR-Archiv in Brauweiler, in dem mittlerweile fast alle Akten der Kliniken aus der NS-Zeit lagern, bietet bis zum heutigen Tag Studierenden, Interessierten und auch Angehörigen der Opfer auf Wunsch Einblick in die Unterlagen, so dass sich anhaltend Aufbereitungspotential in naher und ferner Zukunft anbietet.
Schließlich gehört es zum Grundverständnis der in dem ehemaligen, 1900 eröffneten Bewahrhaus der Dürener Klinik (kurz Haus 5) Tätigen, gerade diese Zeit der Psychiatriegeschichte ins Bewusstsein zu rufen. Das dort installierte „Forum Psychiatrie“ bietet im Rahmen von Ausstellungen, Lesungen, Workshops und öffentlichen Diskussionen historisch relevante und aktuelle Informationen an.
Allein aus diesem Haus wurden in den letzten Kriegsjahren 150 Männer – dem Regime aus verschiedenen Gründen missliebige Personen – unmittelbar in die Tötungslager verbracht.
Der Nationalsozialismus ist ein, vielleicht das extremste Beispiel in der Menschheitsgeschichte für eine Weltanschauung, die aus dem Hass geboren wurde und zugleich den psychologischen Nährboden für die Entwicklung von Menschen- und Lebensverachtung bereitete.
„Der Holocaust war ein monströser Frontalangriff auf das Fundament des Menschentums“, resümiert der Kölner Psychotherapeut Peter Pogany-Wnendt. An ihm beteiligten sich Menschen, die vormals produktive Mitglieder der Gesellschaft waren. Sie verloren ihre humane Orientierung: Polizisten, die als Hüter des Gesetzes fungierten, Ärzte, die sich dem Erhalt der Gesundheit von Menschen verpflichtet, und Juristen, die sich der Gerechtigkeit verschrieben hatten; Lehrer, denen die Erziehung von Kindern am Herzen lag, Wissenschaftler und selbst Hochschulgelehrte, die den wissenschaftlichen Fortschritt zum Wohle der Menschheit vorantreiben wollten. Geschäftsleute, Handwerker und Arbeiter – viele von ihnen verwandelten sich in Mörder und deren Helfer. Die Täter des Holocaust haben infolge ihrer Selbstentmenschlichung anderen Menschen unfassbares Leid zugefügt.
Fassungslos und auch empört blicken wir auf das Geschehene zurück.
„Der Mensch ist fehlbar und kann daher niemals völlig ausschließen, dass er den Weg der Selbstentmenschlichung einschlägt und Böses tut; aber er kann sich bemühen, gemeinschaftliche Bedingungen zu schaffen, die geeignet sind, Liebe und Menschlichkeit gedeihen zu lassen. Solche Bedingungen des Zusammenlebens dämmen zugleich den destruktiven Hass oder lassen ihn erst gar nicht entstehen“ – so Pogany-Wnendt.
Dieser Erklärungsansatz konfrontiert uns aus seiner Sicht mit der Eigenverantwortlichkeit für unsere Menschlichkeit und mit der eigenen schmerzlichen Möglichkeit der Selbstentmenschlichung.
Im Jahre 1959, 14 Jahre nach Kriegsende, stellte der zu der Zeit sehr gefragte Philosoph Helmuth Plessner eindringlich fest:
„Unter uns leben Millionen, welche durch die Schule des Hasses und der Lüge hindurchgegangen sind, Tausende, die an der Rassenpolitik mitgewirkt haben (…)
Wenn denen nicht mit dem gesamten Rüstzeug der Aufklärung entgegengetreten wird, bleibt `Hitler in uns´, ob mit oder ohne Republik.“
Damals stand die sich entwickelnde Republik noch auf etwas tönernen Füßen, heute gilt die demokratische Republik als gefährdet.
Die Aufklärung postulierte den Ausgang des Menschen aus der Unmündigkeit durch den Gebrauch des eigenen Verstandes. Zentrale Forderungen waren Vernunft, Freiheit, Gleichheit, Menschenrechte, religiöse Toleranz und Gewaltenteilung. Sie bildete die Basis für moderne demokratische Verfassungsstaaten.
Mit Ernüchterung und berechtigter Sorge müssen wir feststellen, dass 67 Jahre nach den Worten Plessners die von ihm angemahnte Aufklärungs-Offensive noch immer nicht alle in unserer Gesellschaft erreicht hat.
Ebenso müssen wir feststellen, dass gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vielerorts Raum greift. Feindliche Einstellungen gegenüber sozialen, ethnischen oder religiösen Gruppen sind vermehrt zu beobachten. Die Ideologie der Ungleichwertigkeit aber, die hinter diesen Einstellungen steht, unterspült die Fundamente des menschlichen Miteinanders.
Wir sind also zu RECHT besorgt …
Schauen wir zu, dass es bald besser wird. Das Potential ist vorhanden!
Herzlichen Dank fürs Zuhören!





























