Aktuell seit heute ist der Aufruf „Verfassungsschutz auflösen“, wir berichteten, auf http://vsaufloesen.noblogs.org/ auch in Türkisch und Spanisch abrufbar.
Nicht vergessen: Demonstration am 10.11.2012 in Köln-Chorweiler
Aktuell seit heute ist der Aufruf „Verfassungsschutz auflösen“, wir berichteten, auf http://vsaufloesen.noblogs.org/ auch in Türkisch und Spanisch abrufbar.
Nicht vergessen: Demonstration am 10.11.2012 in Köln-Chorweiler
Ein Ergebnis der Abschlusserklärung 2012 ist, dass die 5. Regionalkonferenz im Herbst 2013 in Stolberg stattfindet.
20120919-AN-Regionalkonferenz – Gegen Nazis ziehen alle an einem Strang
20120919-AZ-Regionalkonferenz – Breites Bündnis gegen Neonazis und Rechte
am 26. und 27. Oktober 2012 lädt das Bündnis für Demokratie und Toleranz gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung, der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ und dem Aktionsbündnis Brandenburg zu der Tagung „Vor Ort aktiv: Herausforderungen und Perspektiven für lokale Bündnisse gegen Rechtsextremismus“ nach Potsdam ein.
Bei der Tagung sollen Praxistipps und der persönliche Austausch im Vordergrund stehen. Vor Ort aktiv und auf der Suche nach neuen Perspektiven? Wo gibt es Unterstützung und Fördermittel? Wie reagiert man auf rechtsextreme Aktivitäten im Internet? Wie können Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus in der Vereinsarbeit aussehen? Über diese und andere Themen wird diskutiert, stets anhand konkreter Projektbeispiele.
Anmelden kann man sich unter folgendem Link: http://www.bpb.de/144170 oder auch per E-Mail oder per Fax (Programmflyer Vor Ort Aktiv).
Gunter Derichs und Werner Wiegand vom Dürener Bündnis schrieben an den Landrat:
An den
Landrat des Kreises Düren
Herrn Wolfgang Spelthahn
Kreisverwaltung Düren
Bismarckstr.16
52351 Düren Düren, den 28.08.2012
Veranstaltung der Neo-Nazis am 25.08.12 in Düren auf dem Wirteltorplatz
Nach einem Telefonat am 27.08.12 mit Herrn Jörres – Pressesprecher unserer Polizei – wenden wir uns, dessen Rat folgend, an Sie, sehr geehrter Herr Spelthahn.
Der R. Laube, ehedem Führungskader der seit kurzem verbotenen KAL, hatte eine
Mahnwache angemeldet, also eine Veranstaltung, die zurückgenommen und mit
stillem Gedenken an Personen und Ereignisse erinnert, und Trauer ist wohl
regelmäßig der Anlaß für solches Tun.
Nun war schon Minuten nach Beginn der Veranstaltung offensichtlich, daß nicht
die angekündigte Mahnwache stattfindet, sondern eine Standkundgebung/Demo
mit aggressiven Erklärungen, unterbrochen immer wieder von Rechtsrock-Musik.
Wiederholt wird dabei eine Nazi-Demo in Dortmund beworben, die am 01.09.12 in Dortmund-Hörde stattfinden soll.
Was hat den Einsatzleiter der Polizei bewogen,
1) eine Demonstration zuzulassen
2) und diese Veranstaltung nicht spätestens dann aufzulösen, als der
R. Laube den Fortbestand der KAL verkündete: “…Trotz Verbot sind wir
nicht tot…”
Wir bitten Sie höflich, den Sachverhalt aufzuklären und die Bürger unserer Stadt
über das Ergebnis Ihrer Recherche zu informieren.
Mit freundlichem Gruß
Für das Bündnis
Gunter Derichs Werner Wiegand, Malteserstr.23, 52349 Düren
Arbeitskreis 2 Arbeitskreis 2
Antwort des Landrats:
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Düren
Herrn
Werner Wiegand
etc
Ihr Schreiben vorn 28.06 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Versammlung in Düren war, wie Sie richtig darstellen, in Form einer Mahnwache, bei der kurzfristig Redebeiträge über Lautsprecher durchgeführt werden, angemeldet. Veranstalter war Herr Laube als Privatperson und nicht die am 23.08.2012 verbotene „Kameradschaft Aachener Land“.
Ein Versammlungsverbot ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Nach herrschender Rechtsprechung ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des Versammlungsgesetzes nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, wenn sie unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewendet werden. Die Meinungsfreiheit zählt zu den grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Daher kann für die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe nichts grundsätzlich anderes gelten. Ein Verbot von Versammlungen ist danach nur mit Art 8 Grundgesetz vereinbar, wenn bei der Auslegung und Anwendung von § 15 Versammlungsgesetz sichergestellt bleibt, dass von der Befugnis nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Gebrauch gemacht wird.
Das wäre dann der Fall, wenn eine unmittelbare, aus erkennbaren Umständen herleitbare Gefährdung dieser Rechtsgüter droht. Eine Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 15 Versammlungsgesetz wird in der Regel dann angenommen, wenn eine strafbare Verletzung des Schutzes zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit., Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen droht.
Im Vorfeld der Versammlung waren keine Umstände ersichtlich, die eine Gefährdung der oben aufgeführten Rechtsgüter begründet hätten, daher kam ein Versammlungsverbot nicht in Betracht. Die bei der Versammlung anwesenden Teilnehmer haben am selben Tag in Pulheim, Gummersbach und Wuppertal an versammlungsrechtlichen Veranstaltungen teilgenommen, die ebenfalls nicht verboten wurden. Alle Veranstaltungen bezogen sich auf das Thema: „Antikriegstag“.
Zu einem Versammlungsverbot kam es lediglich am 25.08.2012. Hier wurde telefonisch eine Spontanversammlung in Dortmund angemeldet. Thema war das vom Innenminister erlassene Vereinsverbot der Kameradschaften aus Aachen, Hamm und Dortmund. Nach dem sich herausstellte, dass es sich bei einem großen Teil der Versammlungsteilnehmer um Angehörige dieser drei Vereine handelte, wurde die angemeldete Versammlung als Fortführung der verbotenen Vereinstätigkeit gewertet und verboten.
Neben der angemeldeten Mahnwache ist die Standkundgebung und der Aufzug unter den Oberbegriff „Versammlung“ zu fassen. Sofern eine Mahnwache einen anderen Verlauf nimmt und eher zu einer Standkundgebung wird, liegt darin kein Grund, die Versammlung aufzulösen,
auch das für eine Mahnwache unübliche Abspielen von Musik ist in diesem Kontext zu sehen.
Weiterhin war Herr Laube ausdrücklich in einem mit ihm geführten Kooperationsgespräch darauf hingewiesen worden, dass kein Bezug auf die verbotene Kameradschaft Aachener Land genommen werden dürfe. Dies würde als Weiterführung der verbotenen Vereinstätigkeit gewertet, was eine sofortige Auflösung der Versammlung zur Folge hätte.
Das von Ihnen aufgeführte Zitat „Trotz Verbot sind wir nicht tot“ wurde tatsächlich von Herrn Laube ausgesprochen. Er ist der Auflösung der Versammlung zuvor gekommen, da mit diesem Ausspruch die angemeldete Versammlung endete.
Mit freundlichen Grüßen
(Wolfgang Spelthahn)
Auskunft erteilt: Herr Beuth, Tel.: 02421-949-3121
Anm.: Das Fax wurde zwecks Veröffentlichung auf unserer Homepage gescannt.
ANTIFASCHISTISCHES SEMINAR der DGB – Jugend:
„Der Kampf gegen menschenverachtende Einstellungen und faschistische Organisationen ist eine wichtige Aufgabe sozialer Bewegungen. Daher bieten
wir jährlich dieses Seminar an, in dem wir uns intensiv mit den Themen Rassismus, Antisemitismus und Neonazis auseinandersetzen.
Für uns steht fest, dass der alltägliche Rassismus und andere Formen von Diskriminierung nicht von »außen« in die Gesellschaft gelangen, sondern ihrer »Mitte« entspringen.
Unsere Ausgangspunkte sind also der eigene Alltag, die Medien und die Verbreitung rechter Einstellungen in der Bevölkerung. Von dort aus werfen wir einen Blick auf die neonazistischen Organisationen, die in NRW ihr Unwesen treiben. Uns geht es aber um mehr als bloße Fakten und theoretische Analysen – daher wird es auch kreative Parts geben, in denen z.B. mit dem Forumtheater Zivilcourage geübt und erfolgreiche Argumentationen gegen Stammtischparolen geprobt werden können. Um das Seminar abzurunden, werden wir die Dortmunder Mahn- und Gedenkstätte »Steinwache« besuchen, in der wir die Geschichte(n) von Opfern und Antifaschisten im Dritten Reich »hautnah« nachvollziehen können. Zudem wollen wir hier den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Nazis von früher und heute
nachgehen.
Unser Anspruch ist also, sowohl theoretische Grundlagen lebhaft zu vermitteln, als auch praktische Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.“
| Preis: 14 Euro / 15 Euro / 22 EuroHinweise zu den Preisen und zur Bezahlung | |
| Beginn: | Freitag, den 12. Oktober 2012 um 18:00 Uhr |
| Ende: | Sonntag, den 14. Oktober 2012 um 13:00 Uhr |
| Anmeldeschluss: | Donnerstag, den 04. Oktober 2012 um 16:00 Uhr |
| Ort: | DGB-Jugendbildungszentrum, Hattingen |
Mehr unter www.streber-online.de/nazis
… zur Sondersitzung des Kulturausschusses der Stadt Düren vom 25.09.2012:
Fachtagung des Arbeitskreises Kritische Soziale Arbeit in Aachen
Für den AKS Aachen, als reflexive Schnittstelle zwischen Praxis, Theorie und Lehre der Sozialen Arbeit, ist es ein besonderes Anliegen, die wirkende islamfeindliche Stimmung zu thematisieren und Diskriminierungs- und Abwertungsprozesse, auch vor dem Hintergrund sozialer Ungleichheit, in den Fokus zu nehmen.
Tagungsprogramm, -gebühr und Anreise
Schreiben des Herrn Wiegand an die Mitglieder des Kulturausschusses der Stadt Düren und an Herrn Bürgermeister Larue
Das Bündnis „Verfassungsschutz auflösen!“ ruft zur Unterstützung für den Aufruf sowie für den 10.11.2012 unter dem Motto „Verfassungsschutz auflösen – Rassismus bekämpfen!“ zu einer Demonstration in Köln-Chorweiler vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf.
Köln ist der Hauptsitz des Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes MAD und die Stadt, in der zwei Bombenanschläge des NSU stattfanden.
Aufruf:
Für die Offenlegung aller Informationen bezüglich VS/NSU und der
Unterstützung von Neonazis durch den Verfassungsschutz und andere
Geheimdienste!
Für einen Untersuchungsausschuss, in dem alle Menschen dieser
Gesellschaft durch VertreterInnen ihres Vertrauens Zugang zu allen
Informationen haben!
Gegen Rassismus und Ausgrenzung!
Solidarität mit den NSU-Opfern und ihren Angehörigen! Entschädigung für
die rassistischen und diffamierenden polizeilichen Ermittlungen!
Verfassungsschutz auflösen – Geheimdienste abschaffen!
Bündnis „Verfassungsschutz auflösen!“ Website: http://vsaufloesen.noblogs.org/
Wer den Aufruf unterstützen will, schickt eine Email mit dem Betreff
„Unterstützen“ an vs-aufloesen@riseup.net
Siehe auch: Trittin will MAD und Verfassungsschutz auflösen vom 12.09. 2012
Derzeit wissen wir nicht, wie tief Wamper verstrickt war im National- sozialismus, die Quellenlage ist unübersichtlich. Unser Blick schärft sich auch dann nicht, wenn wir die Liste der sogenannten Gottbegnadeten betrachten. Eine historisch-kritische Einzelbetrachtung dieser rätselhaften Papiere steht n.m.K. noch aus. Vielleicht kommt Erhellendes aus Remagen, wo am 20.10.12 eine Studie zu Adolf Wamper 1901-77 vorgelegt werden wird. Das Friedensmuseum Brücke von Remagen hatte eine Historikerin mit dieser Arbeit beauftragt.
Exkurs 2: Wamper in Düren Obgleich Wamper das Relief neben dem Eingang zur Aula im Stiftischen gymnasium im Jahr 1960 längst abgeliefert hatte, befand er sich zunächst nicht im Kreise jener Künstler, welche die Verwaltung wegen der Teilnahme am Wettbewerb für ein Mahnmal ansprechen wollte. Erst am 22.01.1960, in der zweiten Sitzung des “Ausschuß für Mahnmal”, schlägt der Oberbürger- meister Spies den Wamper vor, anstelle des vom Museumsdirektor Appel genannten Bildhauers Spieß.
Im Stadtarchiv findet sich eine Namensliste der einzuladenden Künstler, maschinengeschrieben aber ohne Datum und ohne Signum, veröffentlicht In der Dürener Lokalpresse am 17.03.1960. Sechs Teilnehmer werden mit einer Kurzbiographie vorgestellt, der siebte, nämlich Adolf Wamper, lediglich mit dem kurzen Bemerk: “ Adolf Wamper, etwa 55 Jahre alt lebt in Essen Professor an der Folkwangschule in Essen”. Man kann Nachlässigkeit vermuten, aber abwegig scheint es mir dennoch nicht, zu unterstellen, daß hier die notorische Diskretion beim Umgang mit NS-Lebensläufen den Wamper vor lästigen Fragen schützen wollte.
Exkurs 3: Wampers Texte
Selbstmitleid und Verdrängung, der unüberhörbare Subtext im Werk des Wamper auf unserer Rathaustreppe, sind angelegt schon in der Ausschreibung zum Wettbewerb: “ …bildhauerisch figürliche Darstellung…die den Schmerz der Stadt über die Katastrophe, sowie über die Opfer der beiden Weltkriege zum Ausdruck bringt… Mahnmal, das auf das Unsinnige eines Krieges weist und zugleich in Trauer das Andenken an die Toten wach hält…”
Und dann mit gehörigem Schwulst aufgepumpt in der Lokalpresse am 17.03.1960 “… dem Mahnmal soll der Gedanke an die Qual einer zerstörten Stadt und das Leiden ihrer Bürger zugrunde liegen…” Düren, den 17.09.2012 Werner Wiegand