Blockadetraining – Berufungsverhandlung OVG Münster

Folgende Presseerklärung wurde der Redaktion zugeschickt:

Auseinandersetzungen mit Nazis haben ein Nachspiel in Münster

Nazigegnerinnen und Nazigegner streiten mit dem Aachener   Polizeipräsidenten       Klaus Oelze um das Recht, sich mit einem öffentlichen friedlichen Training auf
friedliche Blockaden von Naziaufmärschen vorbereiten zu dürfen.
Der Streit  geht am kommenden Dienstag auf einer Berufungsverhandlung vor dem     Landesverwaltungsgericht in Münster in die nächste Runde.

Der Kläger, der Stolberger Udo Beitzel, Mitglied der antifaschistischen  „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)“, will erreichen, dass die Ordnungsbehörde, denn als  solche hat die Polizei agiert, künftig keine diskriminierenden Auflagen mehr verhängen darf.

Seit 2008 fallen regelmäßig hunderte Nazis aus der ganzen Bundesrepublik und  einige aus dem Ausland in Stolberg ein und machen an diesen Wochenenden   ein normales Leben unmöglich. Insbesondere Migrantinnen und  Migranten im      Stadtteil Mühle sind offen bedroht worden. In Stolberg, in Eschweiler und       anderen Orten gab es zahlreiche Veranstaltungen „gegen Rechts“, auf denen  sich Tausende Bürgerinnen und Bürger gegen die Naziumtriebe  aussprachen.

Doch eines sollte es nach dem Willen der Polizei nicht geben:
Erfolgreiche Blockaden der Naziaufmärsche. In Köln oder Dresden konnten  Bürgerinnen und   Bürger mit friedlichen Blockaden erreichen, dass Naziaufmärsche
gar nicht  oder verkürzt und in menschenleeren Gebiet stattfanden. Der Aachener      Polizeipräsident Klaus Oelze hingegen hat sogar das öffentliche  Einüben der      Durchführung friedlicher Blockaden mit polizeilichen Auflagen faktisch  verboten. Udo Beitzel, der seinerzeit das „Blockadetraining“ für  das „Bündnis  gegen den Naziaufmarsch in Stolberg“ angemeldet hatte, ging es  ausdrücklich  darum, sich angesichts der Provokationen und Bedrohungen durch die  Nazihundertschaften entschieden friedlich auf ihr Auftreten   vorzubereiten.
Gegen die Auflagen der Polizei hatte er Rechtsmittel eingelegt. Die    Berufungsverhandlung findet nun vor dem Oberverwaltungsgericht   Münster    statt.

Das Verbot der „Kameradschaft Aachener Land“, durch Innenminister Ralf  Jäger, betrifft die meisten der Organisatoren der Naziaufmärsche in Stolberg. Udo Beitzel sieht sich durch das Verbot bestätigt. Er kann jedoch nicht  nachvollziehen, dass der Innenminister zur schärfsten Waffe, einem Organisationsverbot gegen die KAL greift, aber friedliches Blockadetraining  faktisch verboten wird. Und er erinnert daran, dass die  Sonderkommission   „Remok“ (Rechts motivierte Kriminalität) ebenfalls aus dem
Innenministerium einberufen wurde und dass offensichtlich erst damit eine effektive  Zusammenführung polizeilicher Ermittlungsfähigkeiten geschaffen ist.
Udo Beitzel und seine Mitstreiter fahren deshalb frohen Mutes nach Münster  und erwarten ein Urteil, dass den Polizeipräsidenten auch in  dieser Frage zum Umdenken zwingt.“

Dieser Beitrag wurde unter Startseite veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.