Folgende Presseerklärung wurde der Redaktion zugeschickt:
„Auseinandersetzungen mit Nazis haben ein Nachspiel in Münster
Nazigegnerinnen und Nazigegner streiten mit dem Aachener Polizeipräsidenten Klaus Oelze um das Recht, sich mit einem öffentlichen friedlichen Training auf
friedliche Blockaden von Naziaufmärschen vorbereiten zu dürfen.
Der Streit geht am kommenden Dienstag auf einer Berufungsverhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht in Münster in die nächste Runde.
Der Kläger, der Stolberger Udo Beitzel, Mitglied der antifaschistischen „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)“, will erreichen, dass die Ordnungsbehörde, denn als solche hat die Polizei agiert, künftig keine diskriminierenden Auflagen mehr verhängen darf.
Seit 2008 fallen regelmäßig hunderte Nazis aus der ganzen Bundesrepublik und einige aus dem Ausland in Stolberg ein und machen an diesen Wochenenden ein normales Leben unmöglich. Insbesondere Migrantinnen und Migranten im Stadtteil Mühle sind offen bedroht worden. In Stolberg, in Eschweiler und anderen Orten gab es zahlreiche Veranstaltungen „gegen Rechts“, auf denen sich Tausende Bürgerinnen und Bürger gegen die Naziumtriebe aussprachen.
Doch eines sollte es nach dem Willen der Polizei nicht geben:
Erfolgreiche Blockaden der Naziaufmärsche. In Köln oder Dresden konnten Bürgerinnen und Bürger mit friedlichen Blockaden erreichen, dass Naziaufmärsche
gar nicht oder verkürzt und in menschenleeren Gebiet stattfanden. Der Aachener Polizeipräsident Klaus Oelze hingegen hat sogar das öffentliche Einüben der Durchführung friedlicher Blockaden mit polizeilichen Auflagen faktisch verboten. Udo Beitzel, der seinerzeit das „Blockadetraining“ für das „Bündnis gegen den Naziaufmarsch in Stolberg“ angemeldet hatte, ging es ausdrücklich darum, sich angesichts der Provokationen und Bedrohungen durch die Nazihundertschaften entschieden friedlich auf ihr Auftreten vorzubereiten.
Gegen die Auflagen der Polizei hatte er Rechtsmittel eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.
Das Verbot der „Kameradschaft Aachener Land“, durch Innenminister Ralf Jäger, betrifft die meisten der Organisatoren der Naziaufmärsche in Stolberg. Udo Beitzel sieht sich durch das Verbot bestätigt. Er kann jedoch nicht nachvollziehen, dass der Innenminister zur schärfsten Waffe, einem Organisationsverbot gegen die KAL greift, aber friedliches Blockadetraining faktisch verboten wird. Und er erinnert daran, dass die Sonderkommission „Remok“ (Rechts motivierte Kriminalität) ebenfalls aus dem
Innenministerium einberufen wurde und dass offensichtlich erst damit eine effektive Zusammenführung polizeilicher Ermittlungsfähigkeiten geschaffen ist.
Udo Beitzel und seine Mitstreiter fahren deshalb frohen Mutes nach Münster und erwarten ein Urteil, dass den Polizeipräsidenten auch in dieser Frage zum Umdenken zwingt.“