Ermittlungsverfahren wegen beleidigender Äußerungen über die NPD eingestellt

Das OLG Nürnberg teilt in einer (zugegeben älteren) Pressemitteilung eine bisher nur wenig beachtete Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nürnberg mit, die von generellem Interesse sein dürfte:

Wer die NPD als „Verbrecher-Partei“, „braune Pest“, „Neonazis“ oder „Rechtsextremisten“ bezeichnet, begeht keine strafrechtlich relevante Beleidigung, sondern ist durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Die Verfahren gegen den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, den Oberbürgermeister der Stadt und einen Bundestagsabgeordneten wegen entsprechender Äußerungen wurden eingestellt.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung, mit weiteren Ausführungen, finden Sie hier bei JuS.Beck.de

Der Sachverhalt laut Pressemitteilung war wie folgt:

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, Hamburger, anlässlich eines Pressegespräches zu einer Kundgebung der NPD am 20. 8. 2007 erklärt, dass es an der Zeit sei, „die Verbrecher-Partei endlich zu verbieten“. Zudem stellte er die Frage, ob man nicht die Zahlung von Steuern verweigern sollte, „um diesen Verbrechern nicht noch finanziell behilflich zu sein“. Als Redner auf einer Gegenkundgebung in Gräfenberg am 3. 10. 2007 äußerte er, es nie für möglich gehalten zu haben, „wieder einmal die braune Pest und die braunen Verbrecher in die Schranken weisen zu müssen“. Gegen ihn wurde daraufhin von einem NPD-Mitglied und dem Landesvorsitzenden der NPD in Bayern Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das auf diese Anzeigen hin von ihr eingeleitete Ermittlungsverfahren aus Rechtsgründen eingestellt. Nach ihrer Auffassung handelt es sich bei den Äußerungen Hamburgers um Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung, die zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden. Darin enthaltene Ehrverletzungen seien deshalb nicht strafbar. Arno Hamburger habe sich zu den politisch hoch umstrittenen Fragen des NPD-Verbots, der Parteienfinanzierung und der Zulässigkeit von Versammlungen rechter Gruppierungen geäußert. Meinungskundgaben bei Pressegesprächen und auf Kundgebungen dürften mit plakativen und auch überspitzten Aussagen verdeutlicht werden, da nur auf diese Weise hinreichende Aufmerksamkeit erlangt werden könne. Die NPD als politische Partei beteilige sich selbst durch regelmäßige Kundgebungen an dem Prozess der öffentlichen Meinungsbildung und habe sich damit aus eigenem Entschluss den Bedingungen des Meinungskampfes unterworfen.

Dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Maly, wurde von einem Anzeigeerstatter vorgeworfen, die Mitglieder der NPD auf einer Gegenkundgebung in Gräfenberg am 3. 10. 2007 als „Rechtsextremisten“ bezeichnet zu haben. Auch insoweit geht die Staatsanwaltschaft von einer Wahrnehmung berechtigter Interessen aus. Oberbürgermeister Maly habe mit dieser Äußerung nur zu verstehen gegeben, dass die NPD nach seiner Auffassung dem äußeren rechten politischen Spektrum zuzuordnen sei.

Schließlich gab die Staatsanwaltschaft auch einer gegen den Bundestagsabgeordneten Silberhorn gerichteten Strafanzeige keine Folge. Ihm wurde von dem Anzeigeerstatter vorgehalten, als Redner auf einer Gegenkundgebung in Gräfenberg am 3. 10. 2007 die Mitglieder der NPD als „Neonazis“ bezeichnet zu haben. Nach Meinung der Ermittlungsbehörde liegt auch hier eine Wahrnehmung berechtigter Interessen vor. Silberhorn habe lediglich zum Programm der NPD Stellung genommen und damit einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung geleistet.

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