… Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt.
„Sehr geehrte Damen und Herren!
mit großer Fassungslosigkeit haben wir heute Morgen das … Hetzschreiben in unserem Briefkasten gefunden. Meines Erachtens erfüllt dieses den Tatbestand der Volksverhetzung. Dass das Netz voll von derartigen dumpfen, rassistisch-menschenverachtenden Äußerungen ist, ist bekannt. Derartiges im eigenen Briefkasten zu finden, hat aber noch eine andere Qualität.“
„Kundgebung zum „Protest gegen Vergewaltigungen deutscher Frauen“ – soll das heißen, dass Vergewaltigungen ausländischer Frauen vom Arminius – Bund toleriert werden?“