Herzlichen Dank an das Dürener Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt für die freundliche Einladung, hier ein Statement abzugeben. Mein Name ist Karl-Heinz Funken, und ich spreche für die Dürener Gruppe von AMNESTY INTERNATIONAL.
Aktiv für 100% Menschenwürde: Setz dich ein gegen Rassismus, Hass und Hetze! – unter diesem Motto steht mein heutiger Beitrag. [i]
Am 4. Oktober 1963 gab der damalige Kaiser von Äthiopien, Haile Selassie vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein bemerkenswertes Plädoyer ab. In seiner vielbeachteten Rede setzte er sich mit Nachdruck für den Weltfrieden ein und forderte ein Ende jeglicher Rassendiskriminierung: „Bis die Ideologie, nach der eine Rasse der anderen überlegen ist, endgültig und dauerhaft abgeschafft ist … und bis die Hautfarbe eines Menschen nicht mehr Bedeutung hat als die Farbe seiner Augen …, wird der afrikanische Kontinent keinen Frieden kennen.“, so Haile Selassi. Seine Worte leiten uns direkt zum Kern der heutigen Veranstaltung: unseren Einsatz gegen rassistische Diskriminierung.[ii] [iii]
Amnesty bekennt sich zu 100% Menschenwürde und appelliert an alle Menschen, Rassismus, Hass und Hetze entgegenzutreten. Amnesty ruft zu einem MenschenrechtsRuck[iv] auf und dazu, und die Rechte aller Menschen zu achten und zu schützen. Denn wir alle wollen so leben und respektiert werden, wie wir sind. Egal wie wir aussehen, was wir glauben, oder wen wir lieben. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft nichts zu suchen!
Kann sich jemand von Ihnen noch an den 21. März 1960 erinnern? Wenn Sie diese Frage nicht beantworten können, sind Sie vermutlich nicht alleine. Auch ich hätte die Frage nicht beantworten können, wenn man sie mir vor zwei Monaten gestellt hätte. Mit der Einladung zur heutigen Veranstaltung bin ich erneut auf dieses Datum gestoßen.
Am 21. März 1960 demonstrierten im Township Sharpeville in der damaligen Südafrikanischen Union rund 20.000 schwarze Menschen gegen die diskriminierenden Passgesetze des seinerzeitigen Apartheidregimes. Während der Rassentrennungspolitik der Apartheid dienten diese Passgesetze der Überwachung und Kontrolle der schwarzen arbeitsfähigen Bevölkerung. Die Idee der Demonstrierenden war, die Passgesetze friedlich und ohne Anwendung von Gewalt zu ignorieren und sich dafür auch festnehmen zu lassen. Vorbild für die als ziviler Ungehorsam geplante Aktion war die Vorgehensweise Mahatma Ghandis gegen die britische Kolonialmacht in Indien. Doch die Situation eskalierte. Kurz nach Mittag erteilte ein Polizeibeamter den Schießbefehl; die Polizei setzte auch Maschinenpistolen ein. Offiziellen Angaben zufolge wurden 69 Menschen durch Schüsse getötet, darunter 10 Kinder. Zahlreiche weitere Menschen erlitten schwere Verletzungen.
Kurz danach, am 1. April 1960, verurteilte der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen das Vorgehen und verlangte ein Ende der Apartheid.
Wenn ich heute, 66 Jahre später, an das Massaker von Sharpeville erinnere, dann auch deshalb, weil Sharpeville nicht nur der Anfang vom Ende der Apartheid in Südafrika war. Vielmehr nahm im Jahr 1966 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erinnerung an das Massaker zum Anlass, den 21. März zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung“ zu erklären. Auch wenn das Apartheidregime in Südafrika der Geschichte angehört: der alljährlich am 21. März stattfindende „Internationale Tag gegen Rassismus“ – wie er umgangssprachlich meist genannt wird – hat seine Bedeutung nicht verloren.
Eines der zentralen internationalen Schutzinstrumente gegen rassistische Diskriminierung ist das im Dezember 1965 von den Vereinten Nationen verabschiedete „Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung“, im deutschen Sprachgebrauch meist kurz als „Anti-Rassismus-Konvention“ bezeichnet. Diese völkerrechtlich verbindliche Konvention trat am 4. Januar 1969 in Kraft.
Von den 193 UN Mitgliedsstaaten sind inzwischen 181 diesem wichtigen Menschenrechtsvertrag beigetreten – die Bundesrepublik Deutschland bereits am 16. Mai 1969. Diese Staaten haben sich damit zu einer umfassend gegen jede Form von Rassismus gerichteten Politik verpflichtet und zu einer Politik, die das Verständnis der Menschen untereinander fördert. Zu den staatlichen Verpflichtungen gehört es u.a., alle Gesetze und sonstige Vorschriften zu ändern, aufzuheben oder für nichtig zu erklären, die einen rassistischen Inhalt oder eine rassistische Wirkung haben. Ferner sind sie zur umfassenden diskriminierungsfreien Gewährleistung von Rechten verpflichtet. Sie müssen für eine umfassende Aufklärungsarbeit zur Verhinderung von Rassismus sorgen.
In regelmäßigen Abständen müssen die Staaten vor einem unabhängigen Expertenausschuss der Vereinten Nationen darüber berichten, welche Maßnahmen sie getroffen haben, um die Bestimmungen des Übereinkommens umzusetzen. Solche Ausschüsse zur Überwachung der Abkommen gibt es auch für acht andere, wichtige UN-Menschenrechtsverträge. Auch wenn die rechtlichen Möglichkeiten, die Empfehlungen dieser Ausschüsse umzusetzen sehr begrenzt sind, sollte deren moralische Autorität und der moralische Druck, der über sie auf die Staaten ausgeübt wird, nicht gering geachtet werden.
Menschenrechts- und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich mit eigenen Berichten oder sonstigen Eingaben an den Berichtsverfahren beteiligen und mahnen auch immer wieder die Umsetzung der Empfehlungen der Ausschüsse an.
In demokratischen Staaten sind die Chancen, dass solche zivilgesellschaftlichen Meinungen gehört werden und Einfluss haben, in der Regel wesentlich höher als in autoritär geführten Staaten. Dennoch sind „Demokratie und Menschenrechte“ nicht per se identisch, selbst wenn sie oft in einem Atemzug genannt werden. Auch in demokratisch legitimierten Staaten gibt es teilweise erhebliche Defizite in der Achtung, dem Schutz und der Gewährleistung von Menschenrechten und Diskriminierungsfreiheit. Das betrifft sowohl strukturelle und institutionelle Diskriminierung bestimmter Gruppen von Menschen als auch den individuellen Rassismus. In ihrem Jahresbericht 2024 konstatiert Amnesty International, dass in den Ländern West-, Mittel- und Südeuropas Diskriminierung ein schwerwiegendes Problem darstellte. Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegten, dass Frauen sowie muslimische und Schwarze Menschen, Rom*nja und Angehörige anderer rassifizierter Gruppen sowie geringverdienende Menschen unverhohlen diskriminiert und bezüglich sozialer Absicherung, politischer Teilhabe, Erwerbstätigkeit und Bildung benachteiligt waren.
Neben den strukturellen Benachteiligungen erleben wir auch auf der individuellen Ebene Hass und Hetze sowie Rassismus. Das Zulassen von Hass und Hetze sowie von Rassismus auf der individuellen Ebene ebnet den Weg hin zu hasserfüllten, hetzerischen und rassistischen Strukturen und begünstigt Hasskriminalität.
Laut einer bundeseinheitlichen Definition bezeichnet „Hasskriminalität politisch motivierte Straftaten, wenn … Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe …, äußeres Erscheinungsbild begangen werden. … Die Straftaten können von Beleidigungen/Bedrohungen …, Sachbeschädigungen, Rufschädigung bis hin zu Gewaltdelikten … reichen.“.[v] Nach Angaben des Innenministeriums haben sich die Fallzahlen in der Hasskriminalität in den Jahren 2017 bis 2024 mehr als verdoppelt.
Diese Zahlen machen deutlich: Auch eine „Demokratie“ garantiert nicht automatisch die Durchsetzung der Menschenrechte. Vielmehr müssen wir alle immer wieder dafür einstehen, dass die Bedeutung der Menschenrechte auch in „unserer Demokratie“ nicht verwässert wird, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen unveräußerlichen Rechte aller Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.
Die Politökonomin Maja Göpel hält die Frage, wie eine Gesellschaft auf Krisen reagiert, für entscheidend. „Natürlich überwiegt bei Verlustankündigungen Sorge oder sogar Angst“, so Göpel „… Aber entscheidender für das Verhalten ist die Einschätzung, wie andere darauf reagieren. Es gibt zwei wichtige Merkmale“, die „ein Kippen ins Autoritäre“ begünstigen: „eine sehr starke Ungleichheit in der Gesellschaft und ein Diskurs, der nicht sachlich über Lösungen diskutiert, sondern nach Schuldigen sucht. Nicht selten spielten auch beide zusammen“. Daraus entstehe dann eine Verstärkerspirale, so Göpel.[vi] Lassen Sie uns diese Verstärkerspirale durchbrechen und bewegen wir uns stattdessen zu auf einen sachlich geführten Diskurs, der keinen Platz lässt für Hass und Hetze!
Das Völkerrecht ist ein wichtiges Werkzeug in unserem Instrumentenkasten, um dieses Ziel zu erreichen. In den aktuellen Krisen nehmen wir jedoch zunehmend wahr, dass das Völkerrecht von mächtigen Staaten und Regierungen missachtet und ignoriert wird, auch von Regierungen im Globalen Norden, die sich rechtspopulistischer Argumente und autoritärer Praktiken bedienen statt mit Überzeugung für die Stärkung des Völkerrechts einzutreten.
Angesichts der aktuellen Krisen und Gewaltkonflikte ist die Frage, was das Völkerrecht in seiner heutigen Form noch leisten kann, verständlich und berechtigt. Manchen gilt es „als wichtiges Instrument zur Normsetzung. Andere sind frustriert über sein Versagen bezüglich konkreter Veränderungen, denn Gewalt“ und Straflosigkeit bestehen fort. Die Völkerrechtlerin Kalinka Mehta fordert daher, „realistisch mit den Grenzen des Völkerrechts“ umzugehen. „Es ist staatenzentriert.“ „Mächtige Staaten bestimmen, wann und wie es zur Anwendung kommt.“ so Metha … „Gleichzeitig kann es strategisch nützlich sein. Wenn Staaten völkerrechtliche Verpflichtungen eingehen, entsteht ein Rahmen, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist das einzige Werkzeug, das uns zur Verfügung steht. Recht allein kann keinen politischen Wandel bringen, aber es kann eine Rolle spielen. … Zivilgesellschaft, Aktivist*innen und Wissenschaft müssen das Völkerrecht weiter nutzen, um autoritäre Praktiken herauszufordern und zugleich ehrlich über seine Grenzen sprechen. …“[vii]
Das führt uns zu der Frage, in welcher Welt, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Wie viel Hass verträgt unsere Gesellschaft? Was können wir als Gesellschaft, was kann jeder und jede Einzelne von uns gegen Hass und Ausgrenzung tun? Wie können wir im Alltag reagieren, wenn wir mit einer menschenverachtenden Aussage konfrontiert werden? Wie können wir für 100% Menschenwürde aktiv werden? AMNESTY INTERNATIONAL will mit ihrer Kampagne MenschenrechtsRuck auch Sie ermutigen, sich gegen Hass und Hetze zur Wehr zu setzen. Vier Argumente dafür, genau das zu tun:
- Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen hält in Artikel 1 fest „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Sie gilt für alle 193 UN-Mitgliedsstaaten. Die in ihr genannten Rechte stehen allen Menschen zu, egal wie sie aussehen, an was sie glauben oder wen sie lieben. Menschenrechte sind universell gültig, unveräußerlich, und unteilbar. „Jeder Mensch hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ [viii] So lautet das Diskriminierungsverbot in Artikel 2 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Ich habe an dieser Stelle den diskriminierungssensiblen Begriff „rassistische Zuschreibung“ anstelle des Begriffs „Rasse“ des Originaltextes verwendet, da „Rasse“ insbesondere im deutschen Sprachgebrauch mit einem im wissenschaftlich nicht haltbaren biologistischen Konzept verbunden ist und nicht als soziale Konstruktion verstanden wird.[ix]
- Auch in Deutschland werden die Freiheit und die Gleichheit aller Menschen zunehmend in Frage gestellt. Menschen werden abgewertet und ausgegrenzt. Dinge werden gesagt, die noch vor kurzer Zeit als unsagbar galten. Diese Aussagen finden Eingang in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs. Unsere Gesellschaft aber braucht zukunfts-fähige Lösungen statt ideologischer Hetze. Amnesty International ist überzeugt, dass nur eine Gesellschaft, die sich nicht auf die Erzählungen von Ausgrenzung und Überforderung einlässt, für eine gerechtere, solidarischere und sichere Zukunft aller Menschen steht.
- Ist die Würde des Menschen verhandelbar? Nein, das ist sie nicht! Menschenverachtende Aussagen begegnen uns zunehmend häufiger in sozialen Medien, auf der Arbeit, in der Öffentlichkeit oder im Familien- und Freundeskreis. Häufig reagieren wir mit Schock oder Resignation. Wie oft denken wir: „Diskutieren bringt doch nichts.“ Doch es zeigt Wirkung, wenn wir menschenverachtenden Aussagen widersprechen! Denn wenn wir nichts machen fühlen sich die Verursacher*innen menschenverachtender Aussagen bestätigt. Schweigen wird als Zustimmung verstanden. Menschenverachtende Aussagen gelten irgendwann als „normal“, Denkmuster verfestigen sich und die Äußerungen werden schrittweise immer menschenverachtender. Eine mögliche Folge auf der politischen Ebene ist, dass diskriminierende Denkmuster weiteren Eingang in öffentliches Entscheiden und Handeln finden. Nach und nach führt dies zu einer Aushöhlung des Menschenrechtsschutzes und des Rechtsstaats. Mögliche Folgen auf der persönlichen und individuellen Ebene sind, dass menschenverachtende Worte zu Hassrede, Beleidigungen, Drohungen, Einschüchterungen führen bis hin zu tätlichen Angriffen.
Das aber passiert, wenn wir handeln: Durch Widerspruch senden wir wichtige Signale an die Täter*innen, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, an Unbeteiligte, dass menschenverachtende Aussagen keine Mehrheitsmeinung sind und an Betroffene, dass sie nicht allein sind. Bitte denken Sie daran: wenn Sie selbst Zeug*innen von Diskriminierung und menschenverachtender Sprache werden, ist stets das Wohlbefinden der betroffenen Person/en prioritär.
- Macht Angst jetzt Politik? Typisch für menschenverachtende Erzählungen ist, dass sie versuchen statt mit Fakten durch starke Gefühle wie Angst oder Überforderung zu argumentieren. Sie präsentieren Verallgemeinerungen, Gerüchte und Falschbehauptungen als Tatsachen. Täter*innen und Opfer, Ursache und Wirkung werden vertauscht. Menschen und deren Rechte werden gegeneinander ausgespielt. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb: wenn Sie solche Situationen erleben: Fragen Sie nach, widersprechen Sie. Informieren Sie sich und üben Sie ihre Reaktionen und Argumente ein. Mehr Informationen zu Menschenrechten und Argumentationshilfen, was Sie tun können, wenn Ihnen menschenverachtende Parolen begegnen, finden Sie auf der Kampagneninformationsseite MenschenrechtsRuck von AMNESTY INTERNATIONAL[x] oder in der Wissensdatenbank des Bündnisses „Zusammen für Demokratie“[xi].
AMNESTY INTERNATIONAL möchte Sie und Euch ermutigen aktiv zu werden. Überlassen wir den öffentlichen Raum nicht denjenigen, die Hass und Hetze propagieren. Zeigen und leben wir Zivilcourage!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen einen respektvollen Umgang miteinander – ohne Hass und Hetze!
[i] Die kursiv gesetzten Textabschnitte sind nicht Bestandteile meines mündlich vorgetragenen Statements.
[ii] Hier wird die Übersetzung der Hans Boeckler Stiftung zitiert: https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-des-kaisers-rede-als-reggae-19088.htm
[iii] Vollständiger Text, englische Übersetzung aus dem Spanischen: https://digitallibrary.un.org/record/731800/files/A_PV-1229-EN.pdf
[iv] https://www.amnesty.de/menschenrechtsruck
[v] file:///I:/2026%20MenschenrechtsRuck/Hintergrundmaterialien%20-%20extern/Was%20ist%20Hasskriminalit%C3%A4t_%20_%20Landeskriminalamt%20Niedersachsen.mhtml
[vi] Auszug aus einem Interview mit der Politökonomin Maja Göpel, 16. Oktober 2025: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/rechtspopulismus-autoritaere-praktiken-maja-goebel-interview
[vii] Auszug aus einem Interview mit der Völkerrechtsexpertin Kalika Mehta, 5. Dezember 2025: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/deutschland-voelkerrechtsexpertin-kalika-mehta-interview
[viii] AMNESTY INTERNATIONAL Deutschland e.V., Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von Amnesty International diskriminierungssensibel überarbeitet, Berlin, Stand 2020.
[ix] Mit einer Analyse des Verbots rassistischer Diskriminierung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte einen Vorschlag für eine Änderung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes unterbreitet: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-verbot-rassistischer-diskriminierung
[x] https://www.amnesty.de/menschenrechtsruck
[xi] https://zusammen-fuer-demokratie.de/wissensdatenbank/




