Stellungnahme zur Anmietung von Räumlichkeiten im Schloss Burgau durch rechtspopulistische AfD

Am vergangenen Samstag den 6. Mai 2017 hat die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) Räumlichkeiten im Schloss Burgau angemietet, um dort eine Wahlkampfveranstaltung mit Spitzenkandidaten durchzuführen. Das Dürener Bündnis gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt hatte zu einer Gegendemonstration aufgerufen und gegen die AfD-Veranstaltung protestiert. Wir haben in der jüngeren Vergangenheit deutlich gemacht, dass die AfD keine politische Alternative für Deutschland darstellt. Auf ihrem Bundesparteitag ist die Partei laut Experten weiter nach Rechtsaußen gerückt. Sie entwickelt sich immer offensichtlicher zu einer völkisch-nationalistischen Partei und ist ein Sammelbecken für rechtsextremistische und rassistische Strömungen. Wir wollen nicht zulassen, dass solche Positionen in Düren unwidersprochen zur Schau gestellt werden.

Nach dem sich die Dürener Pächter und Wirte mehrheitlich weigern der AfD ihre Räume zur Verfügung zu stellen, ist die Partei nun dazu übergegangen städtisch verwaltete Räumlichkeiten anzumieten. Wir sehen in der Anmietung der Räume im Schloss Burgau einen Affront gegen die Niederauer Vereine, deren tatkräftigem Engagement es zu verdanken ist, dass in Burgau überhaupt Räume vermietet werden können. Wir möchten unsere Wertschätzung für dieses Engagement zum Ausdruck bringen. Unserer Ansicht nach wird dieses zivilgesellschaftliche Engagement durch die Nutzung der Räume durch eine rechtspopulistische AfD entwertet.

Das Schloss Burgau ist seit seinem Wiederaufbau ein beliebter Veranstaltungsort für Vereine und Privatpersonen aus dem Kreis Düren und darüber hinaus. In den Räumlichkeiten finden regelmäßig Feste, Konzerte, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen statt. Das Schloss Burgau ist ein Wahrzeichen für die Region und hat sich zu einer Touristenattraktion und zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt.

Das Dürener Bündnis fordert die Stadt Düren auf, alles zu unternehmen, dass eine Anmietung städtischer Räume an rechtsextreme, rechtspopulistische oder rassistische Parteien oder Organisationen ausgeschlossen wird. Eine entsprechende Bestimmung sollte in die Nutzungsordnungen für städtische Räumlichkeiten aufgenommen werden.

Das BgR

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