Der Rundfunk im Dritten Reich

Öffentlicher Vortrag von Michael M. Lang:

am Mittwoch,12. Dezember 2012 um 19.30 Uhr im Musiksaal des Stiftischen Gymnasiums, Altenteich 14, 52349 Düren

Michael M. Lang, Jg. 1968, der als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Köln tätig ist, sammelt seit Jahren in seiner Freizeit seltene historische Tondokumente: Schellackplatten.

Im Rahmen seines Vortrags zum Thema „Der Rundfunk im Dritten Reich“ wird Michael M. Lang einige Beispiele aus seiner in Jahrzehnten zusammengetragenen Spezialsammlung erklingen lassen, um sie dann als einer der besten Kenner der Materie kritisch zu analysieren. Dabei wird er sowohl Texte als auch Aufführungspraxis kompetent erläutern.

Im Januar 1933 war der Rundfunk in Deutschland gerade mal zehn Jahre alt. Die Nationalsozialisten erkannten schon vor der Machtübernahme die sich ihnen bietenden Möglichkeiten zur Manipulation durch dieses damals schnellste und aktuellste Massenmedium. Sie verwandelten den bis dahin unpolitischen Rundfunk in Deutschland zu einem modernen Propagandainstrument. In der am 30. Juni 1933 erlassenen „Verordnung über die Aufgaben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda“ heißt es unter anderem: „Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkungen auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen“. Zugleich trat eine „Verordnung über die Neugestaltung des deutschen Rundfunks“ in Kraft.

Dies bedeutete die Zerschlagung der bisherigen Strukturen und eine Gleichschaltung der Sender. Denn die neu gegründete Reichs-Rundfunk-Gesellschaft unterstand  der Leitung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda.

Seit Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 war es dann im Dritten Reich verboten, ausländische Radiosender zu hören. Massive Strafen drohten, die Weitergabe von Nachrichten sollte gemäß der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ mit der Todesstrafe geahndet werden.

Während des Zweiten Weltkrieges steigerte sich dann die Intensität der Radiopropaganda nochmals deutlich und führte trotz des Abhörverbotes ausländischer Sender und einer massiven Propaganda gegen das „Schwarzhören“ zu einer ebenso ausgeprägten und wirksamen alliierten Gegenbewegung im Äther.

Diese Entwicklung von 1933 bis 1945 wird im Rahmen des Vortrages durch zahlreiche originale Sprach- und Musikbeispiele und historische Empfänger anschaulich aufgezeigt. Hören Sie selbst, wie das NS-Radio klang oder die Stimmen aus der freien Welt zu ihren Hörern in Deutschland sprachen.  Zu dem öffentlichen Vortrag  sind alle Interessenten herzlich eingeladen.  Der Eintritt ist frei.

 

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