ibs-Handreichung „Keine Räume für Nazis“

Zum Vorartikel AFD Kreisverband Düren versammelt sich:

„Generell gilt: Wenn eine Anmietung unter falschen Angaben vorgenommen und der Vermieter/die Vermieterin bewusst getäuscht wurde, ist jeder – auch mündliche – Mietvertrag hinfällig.
Wenn anstelle des angeblichen Heimatvereins am Veranstaltungstag die NPD oder die lokale Neonazi-Kameradschaft auftaucht, kann und sollte der Vermieter/die Vermieterin
den Mietvertrag sofort auflösen. Die unerwünschten Gäste können dann des Hauses verwiesen werden.
Kommen diese der Aufforderung nicht nach, kann die Polizei die Räumung durchführen, weil der Straftatbestand § 123 StGB „Hausfriedensbruch“ gegeben ist.
Größere Rechtssicherheit bietet ein angepasster schriftlicher Nutzungsvertrag, in dem genau festgelegt ist, wer zu welchem Zwecke die Räumlichkeiten anmietet und in dem
Veranstaltungen mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalten untersagt sind. …
Natürlich ist jeder Gastronomie- und jeder Hotelbetrieb auf Einnahmen angewiesen. Mit einer abgesagten Veranstaltung kommt kein Geld in die Kasse. Trotzdem ist es die richtige
Entscheidung, extrem rechte Gruppen nicht zu unterstützen und ihnen kein Podium zu bieten. Der mögliche Schaden einer stattgefundenen extrem rechten Veranstaltung
ist für den Vermieter/die Vermieterin meist größer als die Einnahmen.
Schließlich wird der Ruf des Unternehmens geschädigt und Stammgäste reagieren vielleicht irritiert und ablehnend.“
Aus: http://www.mbr-koeln.de

 

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