NPD-Verbot und Verbot von Tarnorganisationen

Das Präsidium des Deutschen Städtetages schließt sich der Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 15.12.2011 an, ein NPD-Verbot sowie ein Verbot von Tarnorganisationen anzustreben:

„2. Der Deutsche Städtetag und seine Mitgliedsstädte engagieren sich seit langem und auf vielfältige Weise gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die aktuellen Vorgänge um die Terror-Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) machen erneut deutlich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus bzw. rechtsextremistische Tendenzen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft kontinuierlich geführt werden muss.
3. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus erscheint eine Vernetzung der vorhandenen Akteure insbesondere auf der lokalen und regionalen Ebene wichtig. Städte und Gemeinden sollten sich gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen
Akteuren aktiv an „Bündnissen gegen Rechts“ beteiligen oder solche selbst initiieren. Auch die Einrichtung von „Fachstellen gegen Rechtsextremismus“ in den Kommunen stellt ein wirksames Instrument zur Bündelung der Aktivitäten dar. Damit bereits bestehende kommunale Netzwerke und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus nachhaltig wirken können, fordert der Deutsche Städtetag die Bundesregierung auf, Bundesprogramme zu intensivieren und weiterzuentwickeln, die die stetige
Vernetzung von Akteuren sowie die Entwicklung und Umsetzung lokaler Handlungsstrategien und Maßnahmen gegen Rechtsextremismus nachhaltig
fördern.
4. Kommunalverwaltungen widmen sich im Rahmen der ihnen eigenen Möglichkeiten dem Kampf gegen Rechtsextremismus, beispielsweise:
• indem sie sich an der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger beteiligen (Podiumsdiskussionen, Flugblätter, Informationsfluss),
• indem sie über ihre eigenen Verteiler schnell und mit inhaltlichen Argumenten reagieren, wenn an Schulen oder in Kindergärten rechtsextreme Flugblätter auftauchen,
• indem sich kommunale Ordnungsämter bundesweit vernetzen und darüber austauschen, wie man gegen rechtsextreme Demonstrationen vorgehen kann (Verbote, Auflagenbescheide).
5. Der Deutsche Städtetag prüft die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der Kommunen gegen Rechtsextremismus sowie die Wiederaufnahme einer seinerzeit eingerichteten Datenbank im Mitgliederservice des Deutschen Städtetages zu kommunalen Initiativen und Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus im Sinne des Erfahrungsaustausches.
6. Die Hauptgeschäftsstelle wird gebeten, einen Erfahrungsaustausch über den Umgang mit rechtsextremen Mandatsträgern und über kommunale Handlungsstrategien durchzuführen.“

Aus Städtetag aktuell 2/12


Dieser Beitrag wurde unter Startseite veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.